Im Oktober 2013 wurde die strafrechtliche Relevanz von “Die Horde” nach über einem Jahr auf Liste B der Gutachter bestätigt und der Film offiziell beschlagnahmt. Jedoch erhob Studio Canal Einspruch, wohl in Anbetracht anderer erfolgreicher Einsprüche bei anderen Beschlagnahmungsbeschlüssen wie z.B. Battle Royal oder aber Saw 7.
Diesem Einspruch wurde nun statt gegeben und der Film wird wohl im nächsten BPjM-Monatsreport von Liste B zu Liste A umgetragen.
Dies dürfte nicht nur Studio Canal erfreuen sondern auch viele von euch da draußen!